Wieso reicht ein Kassenrezept allein oftmals nicht aus?

Die von Ihrer Krankenkasse vergütete Regelbehandlungszeit beträgt 15-20 Minuten. In dieser Gesamt-Behandlungszeit sieht die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls:

• An- und Ausziehen des Patienten

• Dokumentation der Behandlung

• Reinigung und Vorbereitung der Behandlungsräume für den nächsten Patient

• Ihre Terminvereinbarung

• die vollständige Administration des Rezepts

Somit werden Ihnen von der Krankenkasse tatsächlich nicht mehr als 15 Minuten Behandlungszeit bei Ihrem „dreisechzig“-Therapeuten vergütet. Ebenfalls ist die Behandlungsanzahl eines Rezeptes in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Früher waren 12 Behandlungen pro Verordnung die Regel, heute sind es nur noch 5-6. Es kommt hinzu, dass zu dieser Zeit bei fast jeder Indikation die aktive Behandlung (Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie) durch eine passive Anwendung (Fango-Packung, Heißluft, Elektrotherapie, Tape-Verbände, Kompressionsbandagen) ergänzt wurde. Heutzutage sind passive Leistungen fast vollständig von ärztlichen Verordnungen verschwunden.

Die Folge dieser Entwicklungen ist eine deutliche Verschlechterung Ihrer von der Krankenkasse bezahlten physiotherapeutischen Versorgung.



Problem und Lösung

Für Ihre Beschwerden kann ein Therapeut in 15 Minuten bestenfalls die Symptome lindern. Zeit, um die Ursache nachhaltig zu therapieren, fehlt. Der wichtigste Bestandteil unserer dreisechzig-Behandlung ist es jedoch, Ihnen zu zeigen, wie Sie sich im Alltag selbst helfen können. Auch das ist in diesem Zeitrahmen nicht darstellbar. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Behandlungszeit zu verlängern und passive Anwendungen sowie ein anschließendes aktives Funktionstraining hinzuzufügen.